Wann bekommt man Krippengeld in Bayern?
Das Krippengeld wird frühestens ab dem Monat gezahlt, der auf die Vollendung des ersten Lebensjahres folgt, und endet spätestens am 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Es beträgt maximal 100 Euro pro Kind und pro Kalendermonat.
Ein Anspruch auf Krippengeld besteht nur, wenn das gemeinsame Einkommen die individuelle Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Diese beträgt 60.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro für jedes weitere Kind.
Wo muss ich das Krippengeld beantragen?
Das Krippengeld ist schriftlich unter Verwendung der amtlich bereitgestellten Formulare beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu beantragen. Hierzu stehen Ihnen ein Downloadformular sowie ein Onlineantrag zur Verfügung.
Link zum Antrag:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php