Krippe

Eingewöhnung

Alle Kinder, die wir in unserer Kinderkrippe aufnehmen, benötigen eine Eingewöhnungszeit. Ziel der Eingewöhnung ist es, dem Kind in Anwesenheit und unter dem Schutz einer ihm vertrauten Bezugsperson das Einfinden in die neue Lebenswelt zu erleichtern. Die Eingewöhnungsphase dauert ca. zwei Wochen. In dieser Phase müssen sich die Eltern Zeit für ihr Kind nehmen, um es täglich begleiten zu können. Wir wollen allen Familien eine gute Eingewöhnung garantieren und richten uns daher nach den Kindern und deren Bedürfnissen.

Unsere 2 Gruppen

Marienkäfergruppe

Bienengruppe

Zeiten

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
07:15 Uhr – 16:30 Uhr

Freitag
07:15 Uhr – 13:30 Uhr

Bringzeiten

Montag – Freitag
7:15 Uhr – 8:30 Uhr

Abholzeiten

Modell A:

Abholzeit zwischen 12:00 – 12:30 Uhr, ohne Mittagessen

Modell B:

Abholzeit zwischen 13:30 – 14:00 Uhr, mit Mittagessen und Schlafen

Modell D:

Abholzeit 15:30 Uhr, 16:00 Uhr, oder 16:30 Uhr, mit Mittagessen und Schlafen

Mittagessen

Wir bieten von Montag bis Donnerstag eine warme, vollwertige Mahlzeit an.

Diese wird täglich von der Metzgerei & Catering Schattmaier Wangen im Allgäu frisch zubereitet und geliefert.

Beitrag pro Essen: 4,00€

Beiträge

3 – 4 Stunden / Tag

4 – 5 Stunden / Tag

5 – 6 Stunden / Tag

6 – 7 Stunden / Tag

7 – 8 Stunden / Tag

8 – 9 Stunden / Tag

190,00€ monatlich

220,00€ monatlich

250,00€ monatlich

280,00€ monatlich

310,00€ monatlich

340,00€ monatlich

Krippengeld

Wann bekommt man Krippengeld in Bayern?

Das Krippengeld wird frühestens ab dem Monat gezahlt, der auf die Vollendung des ersten Lebensjahres folgt, und endet spätestens am 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Es beträgt maximal 100 Euro pro Kind und pro Kalendermonat.

Ein Anspruch auf Krippengeld besteht nur, wenn das gemeinsame Einkommen die individuelle Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Diese beträgt 60.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wo muss ich das Krippengeld beantragen?

Das Krippengeld ist schriftlich unter Verwendung der amtlich bereitgestellten Formulare beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu beantragen. Hierzu stehen Ihnen ein Downloadformular sowie ein Onlineantrag zur Verfügung.

Link zum Antrag:

https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php